Senioren­wohn­anlagen mit Service


Wohnanlage für Senioren

1. Was ist „Seniorenwohnen mit Serviceangeboten“?

Wohnanlagen mit Serviceangeboten sind keine Pflegeheime. Seniorenwohnen mit Serviceangeboten ist eine spezielle Wohnform, die die Bedürfnisse und Ansprüche älterer Menschen berücksichtigt. Je nach persönlicher Situation kann ein hoher Grad an Selbstständigkeit bis ins hohe Alter ermöglicht werden.


Die Bewohner der Seniorenwohnanlagen haben die Möglichkeit, neben einer obligatorischen Grundversorgung einen individuell abrufbaren Wahlservice des Nachbarschaftsvereins Heidenau e.V. zu nutzen, der dem persönlichen Hilfe- und Dienstleistungsbedarf entspricht.


Das Angebot erstreckt sich von Vermittlung hauswirtschaftlicher Hilfen über den Bereich der sozialen Betreuung bis hin zu persönlicher Beratung und der Organisation von Freizeitaktivitäten.
Es handelt sich somit um ein Serviceangebot, das über den bisherigen Angebotsrahmen der ambulanten Dienste hinausgeht, gleichzeitig aber differenzierter ist, als das pauschale Leistungsangebot herkömmlicher stationärer Einrichtungen.


Insgesamt besteht das Ziel des Seniorenwohnens darin, das selbstständige Wohnen und die eigenständige Haushaltsführung vor dem Hintergrund größtmöglicher Sicherheit zu fördern und den Eintritt von Pflegebedürftigkeit möglichst zu verhindern oder zumindest hinauszögern.


Der Nachbarschaftsverein Heidenau e.V. bietet als Dienstleister der Wohnanlagen „Elbblick" und „Sonnenhof“ einen Grundservice und einen Wahlservice an.


2. Was ist der Unterschied zwischen „Seniorenwohnen mit Service“ und Pflegeheim?

In Seniorenwohnanlagen organisiert jeder Bewohner sein Leben selbst. Mit der Anmietung einer Wohnung in einer der beiden Wohnanlagen mieten Sie eine abgeschlossene Wohnung.
Zusätzlich bieten wir Ihnen einen besonderen Service, den Sie individuell in Anspruch nehmen können. Das heißt, bestimmte Leistungen erhalten Sie mit Abschluss des Servicevertrages inklusive (Grundservice) oder andere Leistungen gegen ein Entgelt auf Wunsch (Wahlservice).


Im Pflegeheim haben Sie diese Wahlmöglichkeiten nicht. Hier können Sie Ihren individuellen Tagesablauf nicht selber bestimmen.


3. Was muss ich vor dem Einzug in eine Seniorenwohnanlage beachten?

Schauen Sie sich unsere beiden Wohnanlagen an. Prüfen Sie, ob diese Wohnform Ihren Vorstellungen entspricht und ob Sie sich in der neuen Wohnung wohlfühlen können.
Informieren Sie sich über unsere Serviceangebote in den beiden Wohnanlagen.


Vereinbaren Sie einen Termin. Wir sind gerne für Sie da.


4. Miet- und Servicevertrag

Haben Sie sich entschlossen, in eine der Wohnanlagen zu ziehen, schließen Sie mit der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH den Mietvertrag für Ihre neue Wohnung ab.


Zusätzlich zum Mietvertrag wird ein Servicevertrag geschlossen. Er enthält alle Grundleistungen, die mit Abschluss des Vertrages für Sie ohne zusätzliche Kosten zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus gibt es Wahlleistungen, die kostenpflichtig angeboten werden und gesondert beschrieben sind.
Mietvertag und Servicevertrag sind miteinander verbunden und können nur gemeinsam abgeschlossen oder beendet werden.



              Ihr Link 

             zur WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH:


                     https://www.wvh.de


 



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